Wer muss den Schwenkkran melden?

Bei der Inbetriebnahme der Maschine muss der Arbeitgeber die gebietszuständige Behörde (INAIL für Italien) unverzüglich benachrichtigen, um damit den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und zur Sicherheit am Arbeitsplatz beizutragen.

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