Was versteht man unter der zehnjährlichen Überprüfung von Hebemitteln?

Nach 10 Jahren muss die Maschine einer Überprüfung der Restlebensdauer und/oder einer zusätzlichen Untersuchung durch technisches Fachpersonal unterzogen werden. Diese eingehende Überprüfung beurteilt die Effizienz und Sicherheit der Maschine und ihrer Komponenten. Abhängig vom Ergebnis entscheidet der Techniker, ob die Krananlage noch einsetzbar ist.

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