Was muss ich bei Abbruch, Verkauf oder Außerbetriebsetzung eines Laufkrans tun?

Gemäß den in Italien geltenden Vorschriften muss der Arbeitgeber der gebietszuständigen INAIL (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Italiens) den Abbruch, Verkauf oder die Außerbetriebsetzung der Krananlage mitteilen. Es ist ebenfalls notwendig, die lokale Gesundheitsbehörde ASL zu informieren.

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